Schweinfurter Grün-Tee und die Nadel im Kopf

In dieser Folge von „History & Crime“ geht es um den Tod von Marie Kessler 1912 im Alter von vier Tagen in der Pillergasse 7.

Barbara Büchner recherchiert unermüdlich in Archiven, durchforstet dutzende Zeitungsartikel und trägt für Sie die spektakulärsten Fälle zusammen, die sich auf dem Gebiet des heutigen 15. Bezirks zugetragen haben oder von Personen handeln, die im heutigen Rudolfsheim-Fünfhaus wohnhaft oder beruflich (oder sonst wie) tätig waren.

History & Crime
Post-Mortem-Foto eines Säuglings aus dem 19. Jahrhundert, Bild: Alamy Stock Photo, Privatbesitz Barbara Büchner

Transkript (BB) Illustrierte Kronen-Zeitung, 12. September 1912, Seite 8

Ein Kindesmord. – Die Verzweiflungstat einer ledigen Mutter.

Die in Rudolfsheim, Pillergasse 7 wohnhafte 30-jährige Näherin Julie Kessler gebar am 5.d. ein Mädchen. Das Kind, das lebensfähig schien, ist am 9.d. ohne vorhergegangene Krankheit plötzlich gestorben.

Bei der Obduktion wurde im Kopfe des kleinen Mädchens eine Nadel gefunden, die in das Gehirn eingedrungen war und den Tod herbeigeführt hatte. Außerdem wurden in den Gedärmen Spuren von Gift vorgefunden.

Transkript Ende

In diesem Haus in der Pillergasse 7 (hier auf einer Aufnahme aus dem Jahr 1900) ermordete am 12. September die Näherin Julie Kessler ihr Neugeborenes aus grausame Weise. Bildquelle: BM15.

Pillergasse (15; ursprünglich 14; Sechshaus), benannt (13. Juli 1894 Stadtrat) nach dem einer altansässigen Sechshauser Bürgerfamilie entstammenden Farbwarenfabrikanten und Gemeinderat in Sechshaus (1850-1860) Georg Piller; vorher Wehrgasse.

Illustrierte Kronen-Zeitung, 12. September 1912, Seite 8

Transkript (BB) Illustrierte Kronen-Zeitung, 12. September 1912, Seite 8

Julie Kessler, die daraufhin verhaftet wurde, gestand, dass sie dem Kind am 7.d. Schweinfurther Grün (eine arsenikhältige, hochgiftige Farbe, Anm. d. Red.) in Tee aufgelöst zu trinken gegeben habe, doch habe das Gift nicht tödlich gewirkt.

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Diese hochgiftige Farbe wurde damals mit geradezu unfassbarem Leichtsinn vor allem in der Lebensmittelindustrie verwendet, sowohl als Lebensmittelfarbe wie auch zum Färben von Bonbonpapieren.

Professor Chevalier zählt eine bemerkenswerte Anzahl von oft tödlich endenden Fällen auf. Dass sich Schweinfurter Grün auch als Mordgift eignete, war nicht unbekannt.

Die einfache Näherin Julie Kessler, die gewiss keine Ausbildung als Giftmischerin genossen hatte, wusste sofort, was das Mittel der Wahl zur Beseitigung des unerwünschten Säuglings war: ein Tee aus Schweinfurter Grün. Sie muss sich allerdings in der Dosierung vertan haben, denn das Kind überlebte.

So schritt die Mutter zu einem zweiten Versuch mit einer anderen, auch altbekannten Methode.

Transkript (BB) Illustrierte Kronen-Zeitung, 12. September 1912, Seite 8

Da der Versuch, das Kind aus der Welt zu schaffen, misslang, trieb sie am 8.d. dem Kinde eine Nadel in den Kopf, und am 9.d. ist dann das Kind infolge dieser Verletzung gestorben.

Transkript Ende

Die grausame Mordmethode wurde wohl recht häufig angewandt, denn bereits im Jahre 1771 beschrieb sie der Arzt Christoph Gottlieb Büttner „Vollständige Anweisung, wie durch anzustellende Besichtigungen ein verübter Kindermord auszumitteln sey“:

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Was die letztere Verletzung, durch Einstechung einer Nadel an benannte Orte des Kopfs, anlangt, werden und können wohl nicht große Blutaustretungen geschehen, daher sie sehr schwer zu entdecken sind; indessen, wenn nur eine mühsame (Anm.d.R. gemeint ist „sorgfältige“) Untersuchung an den erwähnten Stellen vorgenommen wird, würden sich doch die angebrachten feinen Stiche entdecken lassen. Dass aber solche Verletzungen den zarten Kindern tödlich werden, ist die Ursache, weil durch die mit einer Nadeln angebrachten Stiche ins Gehirn heftige epileptische Zustände erreget werden, dass davon in den Hirnhöhlen entweder Blut oder Wasser austritt, folglich dergleichen Kinder als apoplektisch oder am Schlag sterben. Sollte man das Instrumentum delicti noch an seinem Ort finden, würde die verübte Gewalt gleich offenbar sein, allein, solche verschmitzten (Anm.d.Red. gemeint ist „listigen, verschlagenen“) und verhärteten Gemüter werden solches nicht so leicht so leicht an dem Ort stecken lassen, sondern selbiges nach dem Tod des Kindes gleich herausziehen, damit sie nicht einer am Kinde verübten Gewalt beschuldigt werden möchten, deshalb herinnen große Vorsicht zu brauchen, einen auf diese feine Art begangenen Kindermord gründlich zu entdecken.

Transkript Ende

Eine ähnliche Diagnose stellt Kurt Haun in der Abhandlung „Beitrag zur Lehre vom Kindesmord“, die 1927 im „Organ der deutschen Gesellschaft für gerichtliche und soziale Medizin“ erschien:

Kurt Haun in: Beitrag zur Lehre vom Kindesmord , Organ der deutschen Gesellschaft für gerichtliche und soziale Medizin 1912

(Anmerkung: Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.)

Transkript (BB) Illustrierte Kronen-Zeitung, 12. September 1912, Seite 8

Julie Kessler behauptet, in Ungarn vergewaltigt und dadurch Mutter geworden zu sein. Sie habe das Kind umgebracht, weil sie fürchtete, es werde ihr in ihrem Fortkommen hinderlich sein. Auch habe sie gefürchtet, ihre Verwandten, bei denen sie wohnte, würden sie, nachdem sie Mutter geworden sei, aus der Wohnung weisen.

Die Kessler wurde dem Landesgericht eingeliefert.

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Welche Strafe die Näherin traf, darüber berichten die Zeitungen nicht mehr. Gelang es ihr, bei Gericht einen guten Eindruck zu machen, so mochte ihr immerhin die besondere Behandlung zuteil werden, die einer Mutter kurz nach der Geburt eine gewisse außerordentliche Seelenlage zugute hielt: (Strafgesetzbuch 1852)

§. 139. Strafe des Kindesmordes.

    Gegen eine Mutter, die ihr Kind bei der Geburt tötet, oder durch absichtliche Unterlassung des bei der Geburt nötigen Beistandes umkommen lässt, ist, wenn der Mord an einem ehelichen Kinde geschehen, lebenslanger schwerer Kerker zu verhängen. War das Kind unehelich, so hat im Falle der Tötung zehn- bis zwanzigjährige, wenn aber das Kind durch Unterlassung des nötigen Beistandes umkam, fünf- bis zehnjährige schwere Kerkerstrafe statt.

(Man beachte den unterschiedlichen Wert, der ehelichen bzw. unehelichen Kindern zugemessen wurde, Anm.d.V.)!

Allerdings waren seit der Geburt bereits vier Tage vergangen, das Kind war bereits getauft worden (auf den Namen Marie) und die außergewöhnliche Grausamkeit der Tat mag die Geschworenen ebenfalls beeinflusst haben, sodass der Ausgang des Falles offen ist.

Heute weiß man, dass Mütter nicht nur in der Zeit unmittelbar nach der Geburt irrational handeln und dadurch ihre Kinder gefährden können.

Man kennt das Krankheitsbild  einer postnatalen Depression (Wochenbettdepression), die sehr  individuell verläuft –  bei etwa der Hälfte der Frauen dauert die Depression kürzer als 3 Monate, bei etwa einem Zehntel länger als ein Jahr.

Stillpsychosen – sie werden auch als postpartale Psychosen bezeichnet – treten kurz nach der Geburt auf, zumeist innerhalb von vier Wochen. Sie nehmen häufig einen stürmischen Verlauf, klingen aber in der Regel nach drei bis sechs Wochen wieder ab“, erklärt Prim. Dr. Johanna Winkler, Leiterin der Psychiatrie 2 an der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg in Linz. (Quelle: Wikipedia; Gesundheitsforum)

Beides mag im Fall der ermordeten Marie Kessler zugetroffen sein, doch nannte ja die Mutter selbst soziale Gründe als Mordmotiv: „Sie habe das Kind umgebracht, weil sie fürchtete, es werde ihr in ihrem Fortkommen hinderlich sein. Auch habe sie gefürchtet, ihre Verwandten, bei denen sie wohnte, würden sie, nachdem sie Mutter geworden sei, aus der Wohnung weisen.

Bildquelle: Wien-Penzing im Jahr 1919: Mutter mit Kind in einem Elendsquartier im Souterrain des Hauses Beckmanngasse 66; © Österreichische Nationalbibliothek, Bildarchiv,

Ledige Mütter

Ledige Mütter lebten im frühen 20. Jahrhundert in steter Gefahr der Verelendung, da soziale Unterstützungen kaum vorhanden waren und die gesellschaftliche Norm vorsah, dass der (Ehe-) Mann für das Familieneinkommen sorgte. In diesem Fall berief sich die junge Frau darauf, sie sei vergewaltigt worden – das allerdings machte man damals allein der Frau zum Vorwurf und nicht dem Täter.

Eine tiefgründige Studie zu diesem sehr komplexen Thema, bei dem sich die verschiedenen Frauen-Fraktionen keineswegs einig waren, liefert Sybille Buske: „Fräulein Mutter und ihr Bastard“ (*).

Bei dieser Abhandlung handelt es sich um die an der Universität Freiburg verfasste Dissertation der Autorin. Sybille Buske rollt darin die Geschichte der Unehelichkeit von der bürgerlichen Gesellschaft der Jahrhundertwende, über den Ersten Weltkrieg, die Weimarer Republik, den Zweiten Weltkrieg und die Nachkriegszeit bis 1970 auf.

Quellen:

  • ANNO
  • Illustrierte Kronen-Zeitung, 12. September 1912, Seite 8
  • Wikipedia
  • Wien Geschichte Wiki
  • Haun Kurt: Beitrag zur Lehre zum Kindesmord, Springer Verlag, google.books
  • Büttner Christoph Gottlieb „Vollständige Anweisung, wie durch anzustellende Besichtigungen ein verübter Kindermord auszumitteln sey“: google.books
  • Strafgesetzbuch 1852
  • Bildarchiv Österreichische Nationalbibliothek
  • „Österreich heute vor 100 Jahren“
  • Gesundheitsforum
  • Buske Sybille: Fräulein Mutter und ihr Bastard. Eine Geschichte der Unehelichkeit in Deutschland 1900 bis 1970. Göttingen: Wallstein 2004. 400 Seiten, ISBN 3–89244–750–0, € 40,00
meine meinung

Aus Verzweiflung über eine ungewollte Schwangerschaft muss heute keine Frau mehr zur Mörderin werden, weil sie fürchten müsste, arbeitslos und obdachlos zu werden. Wie selbstverständlich ist heute die Fürsorge für alleinstehende junge Mütter! Man muss oft in der Zeit zurückblicken, um sich eine Vorstellung davon zu machen, wie viel sich in dieser Hinsicht geändert hat, nicht zuletzt durch die Anstrengungen der Frauenbewegung und des „Roten Wien“.


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Jede Belehrung und Berichtigung, welche in Beziehung auf größere Vervollkommnung und Gemeinnutzmachung dieser Herausgabe beabsichtigt ist, wird mit dem ausgezeichnetsten Danke empfangen.

(*) Wiens nächste Umgebungen an den Linien, herausgegeben von Anton Ziegler und Carl Graf Vasquez, Wien 1827-1828

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