Was Sie schon immer über Rudolfsheim-Fünfhaus wissen wollten …
Hier erfahren Sie regelmäßig interessante Details aus Vergangenheit & Gegenwart von Rudolfsheim-Fünfhaus, dem 15. Wiener Gemeindebezirk.
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Kundmachung


Transkript
Kundmachung.
Das hohe k.k. Staats-Ministerium hat mit Erlass vom 13. December 1863 dem Gesuche der drei Gemeinden Braunhirschen, Rustendorf und Reindorf, sich zu Einer Gemeinde vereinigen zu dürfen, Folge gegeben, und Se. K. u. k. apostolische Majestät geruhten mit der Allerhöchsten Entschließung vom 4. December 1863 allergnädigst zu gestatten, dass der neuen Gemeinde der Name
„Rudolfsheim„
beigelegt werde.
Die Constituierung der vereinigten Gemeinden hat am 4. Jänner 1864 unter dem Vorsitze des Herrn Bezirks-Vorstehers von Sechshaus stattgefunden.
Dies wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Beifügen, dass vom 5. Jänner 1864 an die Gemeinde-Kanzlei zu Rustendorf und Reindorf aufgelassen sind, und die Amtskanzlei der vereinigten Gemeinden sich im bisherigen Gemeindehause von Braunhirschen, Dadlergasse Nr. 48, befindet.
Die Amtsstunden sind täglich von 9 – 12 Uhr Vormittag und von 3 bis 5 Uhr Nachmittag.
Gemeinde Rudolfsheim, den 4. Jänner 1864.
Benedict Schellinger
Bürgermeister.
Transkript Ende
Diese Kundmachung stand am Ende eines mehr als zehn Jahre dauernden Diskussionsprozesses über den Zusammenschluss der drei Vorortgemeinden Reindorf, Rustendorf und Braunhirschen.
Entstanden sind diese drei Orte dauerhaft ab Ende des 17. / Anfang des 18. Jahrhunderts.
Exemplarisch werden die drei Ortschaften nun anhand des Vororts Reindorf kurz beschrieben. Die anderen beiden folgen demnächst.
Reindorf
1748 gab es lt. Echsel 1888 in Reindorf bereits 253 Familien in 88 Häusern mit 386 männlichen und 471 weiblichen Personen. „Von Handwerkern befanden sich darunter 1 Fleischer, 1 Bäcker, 1 Schmied und 1 Leinweber; der Viehstand zählte 16 Pferde und 52 Kühe.“ (Echsel 1888: S. 6)
Die Hauptbeschäftigung war der Wein- und Gemüsebau. Der Wein war von mittlerer Güte, warf aber reiche Erträge ab. Im Gemeindesiegel war daher auch die Weintraube abgebildet.

1784 errichte ein Herr Toss eine Fabrik zur Erzeugung von Weinessig und Weinstein, Melchior Siegmund gründete 1787 eine Pottasche- und Vitriol-Fabrik.
1801 erwarb Franz Xaver Freiherr v. Mayer mehreren Häusern in Reindorf. Infolgedessen kamen von den 101 Häusern 67 zu Sechshaus.
Allmählich wuchs der Ort wieder. Im Jahre 1822 gab es 44 Häuser mit 1706 Einwohner*innen (vgl. Echsel 1888, S. 12).
1827 wurden 28 Straßenlaternen für die Summe von 28 Gulden installiert, 82 Gulden kostete das dazugehörige Brennöl. Die Beleuchtung wurde aber – aus Sparsamkeitsgründen – ausgesetzt, wenn es Vollmond gab (vgl. Echsel 1888: S. 13).
Mit Sauberkeit und Hygiene war es nicht weit her: „Der Unrath aus den Häusern floss längs der Straße in Rinnsalen ab, und verbreitete ein ganzes Bouquet von mephitischen Dünsten (…)“ (Echsel 1888: S. 13). Dies führte zu zahlreichen Epidemien (Cholera, Thyphus).
Die Bevölkerung nahm stetig zu und bestand nun vorwiegend aus Taglöhner*innen und Fabriksarbeiter*innen. Und auch die Not und die Unzufriedenheit nahm in Wien und den Vororten zu und führte schließlich zur Revolution 1848.
Am 2. Dezember 1848 legte Ferdinand I. (1793-1875) offiziell die Regierung nieder. Sein Bruder Franz Karl Joseph (1802-1878) verzichtete zugunsten seines Sohnes Franz Joseph I. (1830-1916) auf seine Thronansprüche.
Für die weitere Entwicklung der drei Vororte war der 7. September 1848 entscheidend. An diesem Tag wurden die Grundherrschaften im gesamten Kaisertum Österreich mit kaiserlichem Patent abgeschafft. Alle einschlägigen Rechte und Pflichten wurden aufgehoben, die Gerichts-, Verwaltungs- und Steuerhoheit gingen auf die staatliche beziehungsweise städtische Behörden über. Im Wesentlich abgeschlossen war dieser Prozess mit 1. Juli 1850 (vgl. WienGeschichteWiki).
Ebenso entscheidend war das am 17. März 1849 von Kaiser Franz Joseph I. erlassene Provisorische Gemeindegesetz.

Die Grundfeste des freien Staates ist die freie Gemeinde.
II. Artikel.
Der Wirkungskreis der freien Gemeinde ist:
a) der natürliche;
b) ein übertragener.
III. Artikel.
Der natürliche Wirkungskreis umfasst alles, was das Interesse der Gemeinde zunächst berührt und innerhalb ihrer Grenzen vollständig durchführbar ist. Er erhält nur mit Rücksicht auf das Gesammtwohl durch das Gesetz die nothwendigen Beschränkungen.
Der übertragene Wirkungskreis umfasst die Besorgung bestimmter öffentlicher Geschäfte, welche der Gemeinde vom Staate im Delegationswege zugewiesen werden.
IV. Artikel.
Die Verwaltung der in den natürlichen Wirkungskreis der Gemeinde gehörenden Angelegenheiten steht der Gemeinde selbst zu, welche sich durch die Majorität ihrer Vertretung ausspricht.
V. Artikel.
In Bezug auf den natürlichen Wirkungskreis ist der Gemeindevorsteher das vollziehende Organ.
aus: Echsel 1888, s. 26
Durch die Aufhebung der feudalen Grundherrschaft und der Erlassung des Provisorischen Gemeindegesetzes wurden in weiterer Folge moderne politische Gemeinden mit autonomer Selbstverwaltung möglich.
Die drei Dörfer (und natürlich auch die später zu Rudolfsheim-Fünfhaus gehörigen Vororte Fünfhaus und Sechshaus) wurden zu Ortsgemeinden mit eigenem Gemeindeausschuss und Bürgermeistern.
Es wäre im Sinne des Gemeindegesetzes gewesen, große lebensfähige Gemeinden zu schaffen. Es wurde daher überlegt, dass sich die fünf zum Pfarrbezirk Reindorf gehörigen Gemeinden – Fünfhaus, Sechshaus, Reindorf, Rustendorf und Braunhirschen zu einer starken Gemeinde unter dem Namen „Ortsgemeinde Sechshaus“ vereinigen sollten.
Ebenso war im Gespräch, Sechshaus mit Reindorf, Rustendorf und Braunhirschen zu vereinigen (Fünfhaus wurde als eigene Gemeinde anerkannt) und die Ortsgemeinde Braunhirschen zu bilden. Angeblich, weil Sechshaus eine Enklave von Braunhirschen sei. Alle diese Überlegungen wurden nicht in die Tat umgesetzt. Im Juni 1850 konstituierte sich jede der fünf Gemeinden für sich (vgl. Echsel 1888: S. 27f).
Am 25. Juni 1850 fanden die Gemeindewahlen statt. Als Mitglieder der Wahl-Kommission fungierten der Gemeinde-Vorsteher und vormaliger Ortsrichter Josef Selzer, die Geschworenen Josef Aschacker und Franz Winkelmühler (Besitzer den Gasthauses „Zum Römischen Kaiser“ in der Reindorfgasse 3, später Mariensäle) sowie Josef Greißle, Mathias Daubler, Franz Straubinger und August Nussbaumer als Vertrauensmänner. Schriftführer war Johann Meisel.
„Das gedruckte Wählerverzeichnis enthielt 182 Wahlberechtigte, davon im dritten Wahlkörper 146, im zweiten 18 und im ersten gleichfalls 18. Zur Behebung der Legitimationskarten für die am 25. Juni d. J. anberaumten Wahlen mussten die Steuerbögen und Gemeindegaben-Büchel mitgebracht werden, da solchen Wählern, die mit Steuern im Rückstande waren, das Wahlrecht gesetzlich entzogen wurde.“ (Echsel 1888: S. 28)
Die Wahl erfolgte aufgrund eines Kuriensystems mit drei Wahlkörpern.
Das Wahlrecht in den Kurien war an das Erreichen eines bestimmten Bildungsgrads oder eine bestimmte direkte Steuerleistung gekoppelt, was als Zensuswahlrecht bezeichnet wird. Interessant ist dabei, dass die Stimmberechtigung nicht an ein Geschlecht gekoppelt war. Erbrachte also eine Frau die nötige direkte Steuerleistung, so konnte sie über einen Vertreter oder einen Bevollmächtigen wählen.
Parlament erklärt
Zum Bürgermeister von Reindorf wurde Josef Selzer (1814-1877) gewählt. Gemeinderäte wurden Josef Aschacker und Franz Winkelmühler. Den Amtseid leisteten Bürgermeister und Gemeinderäte in der Reindorfkirche. (vgl. Echsel 1888: S. 29).
Sie schworen dabei „nicht nur Treue und Gehorsam dem Kaiser und seinem Nachfolger, sondern auch an der von Sr. Majestät verliehenen Reichs- und Landesverfassung treu und unverbrüchlich festzuhalten, sowie das Amt treu und redlich nach bestem Wissen und Gewissen zu verwalten (…)“ (vgl. Echsel 1888: S. 29).
Bei der Zeremonie waren auch die Bürgermeister der Nachbargemeinden anwesend. Josef Plunker (bei Echsel Plunger) (gest. ca. 1850) von Sechshaus, Franz Illek (1793-1861) von Braunhirschen und Wilhelm Huster von Rustendorf.
Abends fand eine Beleuchtung aller Ortschaften im Rayon der Bezirks-Hauptmannschaft statt und auf den Höhen brannten Freudenfeuer (vgl. Echsel 1888: S. 29).
Danach nahm die Gemeindevertretung ihre Arbeit auf. Am 6. März wurde der Ankauf einer Bauparzelle zur Erbauung eines Gemeindehauses beschlossen. Am 17. März erwarb man Baugründe von Henriette Pereira-Arnstein (1780-1859) in der Arnsteingasse 13 und 15. Baubeginn war der Sommer 1852, zu und Michaeli 1852 konnte man dort einziehen (vgl. Echsel 1888: S. 30).
Der Michaelistag am 29. September war ein beliebter Termin für laufende Miet-, Pacht- oder Zinszahlungen. Ähnlich Mariä Lichtmess am 2. Februar für den Arbeitgeberwechsel von Knechten und Mägden. Am Michaelistag begann die „Kunstlicht-Zeit“, in der man bei künstlichen Lichtquellen arbeitete, ebenso die Spinnstubenzeit. Beide gingen zu Mariä Lichtmess zu Ende. (vgl. Wikipedia)
Es zeigte sich, dass in Angelegenheiten in Bezug auf Kirche, Schule, Spital, Straßen, Kanalisation, Beleuchtung, etc. immer wieder gemeinsame Verhandlungen von Delegierten der drei Gemeinden Reindorf, Rustendorf und Braunhirschen notwendig waren.
Außerdem bestand zwischen den drei Vororten fast keine merkliche Abgrenzung. Die wechselseitigen Interessen kreuzten sich daher sehr oft. Man wollte sich keine (vermeintlichen) Rechte entgehen lassen und den anderen solche auch nicht gewähren. Insbesondere in finanziellen Angelegenheiten wollte niemand nachgeben. Häufig musste daher die Entscheidung der vorgesetzten Behörden angerufen werden (vgl. Echsel 1888: S. 56).
Wir kommen nun langsam zu Auflösung der im Titel gestellten Frage. Es gab einen Mann, der sich sowohl bei den Streitigkeiten als auch bei der vehementen Ablehnung einer Vereinigung der Gemeinden besonders hervortat.
Aber lassen wir wieder Franz Echsel sprechen:
Solche Reibungen wurden zumeist durch den Eigensinn des Bürgermeisters Ecker von Braunhirschen hervorgerufen, welcher, jedem Fortschritte abhold, der Durchführung manch nützlicher Sache hindernd in den Weg trat. Diesem unhaltbaren Zustande ein Ende zu machen, gab es nur ein Mittel: Die Vereinigung der drei Gemeinden. Diese wurde auch gegen Eckers Willen im Principe beschlossen, was diesen Starrkopf so in Aufregung versetzte, dass er auf dem Heimwege aus der entscheidenden Sitzung vom Schlage gerührt wurde und einige Tage später starb.
Franz Echsel 1888, Rudolfsheim, S. 56
Nach dem Tod von Michael Ecker am 12.3.1863 (von 1861-1863 Bürgermeister von Braunhirschen), wurde Benedikt Schellinger (1824-1875) dessen Nachfolger. Nun änderte sich die Stimmung, und die Vereinigung von Reindorf, Rustendorf und Braunhirschen wurde aktiv angegegangen.
Bürgermeister Schellinger berief am 12. Mai 1863 eine Versammlung der Ausschuss-Mitglieder der drei Gemeinden ein, wo man sich darauf einigte, dass Schellinger eine Vorlage erstellen sollte, welche „die bedeutenden nützlichen Folgen einer gänzlichen Vereinigung in überzeugender Weise“ (Echsel 1888: S. 35) darlegen sollte.
Am 21. Juli 1863 wurde in der gemeinsamen Ausschusssitzung einstimmig die bedingungslose Vereinigung beschlossen.
Bürgermeister Schellinger schlug darauf hin vor, der neuen großen Gemeinde nicht den Namen einer der ehemaligen Ortschaften zu geben, sondern sich nach dem Namen des Erzherzogs und Kronprinzen Rudolf zu benennen. Gemeinderat Johann Schwegler (1820-1903; von 1870-1878 Bürgermeister von Rudolfsheim) regte dann an, das „traulich klingende Wörtchen ‚Heim'“ anzufügen. Auch dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen.
Am 4. Dezember 1863 wurden sowohl die Vereinigung als auch der Name von Kaiser Franz Joseph I. bewilligt (vgl. Echsel 1888: S. 78).
Benedikt Schellinger wurde zum ersten Bürgermeister der neuen Gemeinde Rudolfsheim gewählt und war als solcher vom 1.1.1864-30.4.1870 im Amt, Josef Selzer (ehem. Bürgermeister von Reindorf) wurde zu dessen Stellvertreter ernannt, und Ferdinand Kröll (1797-1869; letzter Bürgermeister von Rustendorf) zum zweiten Gemeinderat und Kassier (vgl. Echsel 1888: S. 106).
Die neue Gemeinde Rudolfsheim grenzte im Osten mit der Pouthon- Grenz- und Geibelgasse (damals Karolinengasse) an Fünfhaus; im Süden mit der Sechshauserstraße (damals Rudolfsheimer Hauptstraße) an Sechshaus; im Westen mit der Hollergasse, Linzerstraße (damals Linzer-Poststraße) an Penzing; im Norden mit der Hütteldorferstraße an Penzing (damals Breitensee) und mit der Gablenzgasse (damals verlängerte Burggasse) an Ottakring (vgl. Echsel 1888: S. 94).

Das 40-jährige Regierungsjubiläum von Kaiser Franz Josef I. 1888 fiel mit dem 25-jährigen Jubiläum der Gründung des Vorortes Rudolfsheim zusammen (am 13. Dezember 1863 wurde dem Gesuch um den Zusammenschluss der Vororte Reindorf, Rustendorf und Braunhirschengrund „Folge gegeben“).
Am 4.1.1864 konstituierte sich die neue Vorortgemeinde Rudolfsheim. Sie sollte noch – wie auch die weiteren Vororte rund um Wien – bis 1890 (Beschluss) bzw. 1892 (Inkrafttretung des Gesetzes) als eigenständige Gemeinde bestehen bleiben.
Franz Echsel in seinem Vorwort über die Gründe für seine historische Aufarbeitung der Geschichte von Rudolfsheim:
„Wer vor allem nicht weiß, wie der Ort entstanden ist, was die Vorfahren zu seiner Entwicklung geleistet, und was sie zu seiner Kräftigung angewendet haben, wer nicht weiß, welche wohlthätigen Einrichtungen die Gemeinde für ihn und seine Nachkommen besitzt, wer seinen Wohnort nicht mehr als dem Namen nach kennt, von dem kann auch nicht erwartet werden, dass er für seinen Heimatsort begeistert ist.“
Franz Echsel, Rudolfsheim, 1888, S. XVIII
Knapp einen Monat nach Erscheinen von Franz Echsels Festschrift (2.12.1888) „aus Anlaß des vierzigjährigen Regierungs-Jubiläums Sr. k. k. apostol. Majestät unseres allergnädigsten Kaisers und Herrn Franz Josef I.“ weilte auch jener Mann, dem dieses Werk gewidmet war „(d)em eifrigsten Förderer historischer Forschung, Seiner kaiserlichen und königlichen Hoheit dem durchlauchtigsten Kronprinzen Herrn Erzherzog Rudolf“ nicht mehr unter den Lebenden (21.8.1858-30.1.1889) …

Quellen:
- Franz Echsel: Rudolfsheim. Historisch-topographische Darstellung des Ortes nebst einem Rückblicke auf die geschichtliche Entwicklung der vor fünfundzwanzig Jahren zur Ortsgemeinde Rudolfsheim vereinigten Gemeinden Reindorf, Braunhirschen und Rustendorf., Rudolfsheim 1888, Im Verlage der Gemeinde Rudolfsheim, Druck von M. Pröglhöf, Sechshaus.
- WienGeschichteWiki
- Wikipedia
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Jede Belehrung und Berichtigung, welche in Beziehung auf größere Vervollkommnung und Gemeinnutzmachung dieser Herausgabe beabsichtigt ist, wird mit dem ausgezeichnetsten Danke empfangen.
(*) Wiens nächste Umgebungen an den Linien, herausgegeben von Anton Ziegler und Carl Graf Vasquez, Wien 1827-1828
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8 Kommentare zu „#FAQ15/039 Wen traf 1863 anlässlich der Geburtsstunde der Gemeinde Rudolfsheim der Schlag?“